Instandsetzungsplanungen basierend auf Grundlage eigener vorangegangener Begutachtung und Beratung oder auf bereits bestehenden Untersuchungen und Gutachten. Erforderliche Anträge bei den Baubehörden und Bauämtern werden als bauvorlageberechtigter Planer gestellt. Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen als Ausschreibungen sowie die bauleitende Ausführungsüberwachung im Leistungsspektrum gemäß HOAI.